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Das Asylgrundrecht und die türkisch-kurdische Zuwanderung
Art. 16a Abs. 1 GG gewährt dem einzelnen innerstaatlich ein subjektives Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung und geht damit zulässigerweise über das Völkerrecht hinaus. Deutschland besitzt damit eine der umfassendsten und großzügigsten Asylgesetzgebungen Europas. Das Grundrecht auf Asyl steht jedem politisch Verfolgten zu, also auch Feinden unserer Verfassungsordnung. Heute stellt illegale Einwanderung jeder Art eine Gefährdung der inneren Sicherheit ...

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